Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Stefan Reichel Charming Sound Productions
mit Sitz in D-90455 Nürnberg
1.
Aufträge nehmen
wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur
danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers
gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.
Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung
oder mittels Faxes oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend,
für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung.
Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir
diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige
Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt
dem Erfordernis der Schriftform.
3.
Wir werden ohne schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss
des Auftrages zukünftig weder für den Kunden direkt noch für
dieselbe Produktion für einen anderen Auftraggeber tätig werden.
4.
Wir verpflichten uns,
uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung
uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden
Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen
werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages.
Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages
an den Auftraggeber zurückgegeben.
5.
Unser Auftraggeber
ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen,
die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im
vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse,
technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht-
und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne,
Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des
zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen
Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung
herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend
sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet,
die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination
(§ 6 BGV-A1) durchzuführen; für Schäden die darauf
beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften
wir nicht.
6.
Soweit uns Mitarbeiter
des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung
des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere
Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften
zu überwachen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und
Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
7.
Uns vom Auftraggeber
zur Verfügung gestelltes Material, welcher Art auch immer, muss sich
in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand
der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen
vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber
mitzuteilen.
8.
Unsere Vergütung
richtet sich nach unserer derzeit gültigen Preisliste. Wir verpflichten
uns, unserer Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht
der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von
10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere
(Teil)leistungen nicht erbracht worden sind.
Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen
zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten
Teilleistungen.
9.
Wir verpflichten uns,
unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert
zu halten.
Wir haften nicht für Vermögensschäden und/oder
entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung
hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche
Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser
Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche
unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich –
für diesen Fall ausgeschlossen.
10.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres
Unternehmens zuständige Gericht, das heißt die Gerichte in
Nürnberg.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle
der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.
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